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EU AI Act – unser Umgang mit Künstlicher Intelligenz

Wenn Sie mit unserem Chat sprechen, sprechen Sie mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen. Diese Seite erklärt, wo und wie wir KI einsetzen.

EU AI Act – unser Umgang mit Künstlicher Intelligenz

Transparenzhinweis nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 (KI-Verordnung, „EU AI Act“), geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744. Die Pflichten aus Art. 50 gelten seit dem 02.08.2026.

Stand der Rechtslage: 10.10.2026

Wenn Sie auf dieser Website mit unserem Chat sprechen, sprechen Sie mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen. Wir weisen im Chatfenster darauf hin. Sie können jederzeit verlangen, dass ein Mensch übernimmt – formlos an info@komplettsanierungen-haus-wohnungen.de oder telefonisch unter 089 38156740. Eine Begründung brauchen Sie dafür nicht.

Was der EU AI Act ist

Die Verordnung (EU) 2024/1689 – meist „EU AI Act" oder KI-Verordnung genannt – regelt europaweit, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf. Sie unterscheidet nach Risiko: verbotene Anwendungen, Hochrisiko-Anwendungen mit strengen Auflagen, und Systeme mit bloßen Transparenzpflichten.

Unsere Anwendungen fallen in die letzte Gruppe. Für sie gilt seit dem 02.08.2026 Artikel 50. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 hat daran nichts geändert. Nur für KI-Systeme, die schon vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren, läuft die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 noch bis zum 02.12.2026.

Wo wir KI einsetzen

  • Chat auf dieser Website. Beantwortet Fragen zu unseren Leistungen und hilft bei der Terminvereinbarung. Er entscheidet nichts über Sie und schließt keine Verträge.
  • Interne Abläufe. Angebotserstellung, Kommunikation und Dokumentenverarbeitung. Alle endgültigen Entscheidungen werden von qualifizierten Mitarbeitern getroffen und verantwortet.

Was wir nicht tun

  • Keine automatisierte Entscheidung über Sie mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO).
  • Keine Verarbeitung besonderer Daten nach Art. 9 DSGVO durch die KI – bitte geben Sie Gesundheits-, Religions- oder Herkunftsangaben nicht in den Chat ein.
  • Keine biometrische Erkennung, keine Emotionserkennung, keine Bewertung von Personen.

Die Fristen der Verordnung (Art. 113)

DatumWas gilt
01.08.2024Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft.
02.02.2025Allgemeine Bestimmungen, Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) und verbotene Praktiken (Art. 5)
02.08.2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V), Governance (Kapitel VII) und Sanktionen (Kapitel XII)
27.07.2026Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“, Amtsblatt vom 24.07.2026) tritt in Kraft. Sie fasst Art. 4 neu, ergänzt Art. 5 um ein Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Bilder realer Personen („Nudifier“) oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen, und verschiebt mehrere Fristen.
02.08.2026Transparenzpflichten nach Art. 50 und die übrigen Bestimmungen. Seitdem gilt für uns: Sie erfahren, wenn Sie mit KI sprechen.
02.12.2026Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 bei KI-Systemen, die schon vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren
02.08.2027Nationale KI-Reallabore (Art. 57 bis 63) – verschoben vom 02.08.2026
02.12.2027Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III – verschoben vom 02.08.2026 durch Verordnung (EU) 2026/1744
02.08.2028Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I (regulierte Produkte) – verschoben vom 02.08.2027

Unsere Systeme fallen nicht unter Anhang III: sie beraten, verarbeiten Texte und automatisieren Abläufe – sie entscheiden nicht über Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Kredit oder staatlichen Leistungen.

Wer verantwortlich ist

Diese Website wird betrieben von KSHW-MUC, Einzelunternehmen, Inhaber Krešimir Bilic. Die Angaben aus dem Impressum gelten unverändert auch hier.

Anschrift:
Helmut-Schmidt-Allee 54, 81248 München, Deutschland
E-Mail: info@komplettsanierungen-haus-wohnungen.de
Telefon: 089 38156740

Ausführlich zur Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung · Impressum

Stand der Rechtslage: 10.10.2026 – EU AI Act Transparenzhinweis gemäß Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744. Volltext auf EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 · Verordnung (EU) 2026/1744

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