
EU AI Act – unser Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Transparenzhinweis nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 (KI-Verordnung, „EU AI Act“), geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744. Die Pflichten aus Art. 50 gelten seit dem 02.08.2026.
Stand der Rechtslage: 10.10.2026
Wenn Sie auf dieser Website mit unserem Chat sprechen, sprechen Sie mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen. Wir weisen im Chatfenster darauf hin. Sie können jederzeit verlangen, dass ein Mensch übernimmt – formlos an info@komplettsanierungen-haus-wohnungen.de oder telefonisch unter 089 38156740. Eine Begründung brauchen Sie dafür nicht.
Was der EU AI Act ist
Die Verordnung (EU) 2024/1689 – meist „EU AI Act" oder KI-Verordnung genannt – regelt europaweit, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf. Sie unterscheidet nach Risiko: verbotene Anwendungen, Hochrisiko-Anwendungen mit strengen Auflagen, und Systeme mit bloßen Transparenzpflichten.
Unsere Anwendungen fallen in die letzte Gruppe. Für sie gilt seit dem 02.08.2026 Artikel 50. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 hat daran nichts geändert. Nur für KI-Systeme, die schon vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren, läuft die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 noch bis zum 02.12.2026.
Wo wir KI einsetzen
- Chat auf dieser Website. Beantwortet Fragen zu unseren Leistungen und hilft bei der Terminvereinbarung. Er entscheidet nichts über Sie und schließt keine Verträge.
- Interne Abläufe. Angebotserstellung, Kommunikation und Dokumentenverarbeitung. Alle endgültigen Entscheidungen werden von qualifizierten Mitarbeitern getroffen und verantwortet.
Was wir nicht tun
- Keine automatisierte Entscheidung über Sie mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO).
- Keine Verarbeitung besonderer Daten nach Art. 9 DSGVO durch die KI – bitte geben Sie Gesundheits-, Religions- oder Herkunftsangaben nicht in den Chat ein.
- Keine biometrische Erkennung, keine Emotionserkennung, keine Bewertung von Personen.
Die Fristen der Verordnung (Art. 113)
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 01.08.2024 | Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. |
| 02.02.2025 | Allgemeine Bestimmungen, Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) und verbotene Praktiken (Art. 5) |
| 02.08.2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V), Governance (Kapitel VII) und Sanktionen (Kapitel XII) |
| 27.07.2026 | Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“, Amtsblatt vom 24.07.2026) tritt in Kraft. Sie fasst Art. 4 neu, ergänzt Art. 5 um ein Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime Bilder realer Personen („Nudifier“) oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen, und verschiebt mehrere Fristen. |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50 und die übrigen Bestimmungen. Seitdem gilt für uns: Sie erfahren, wenn Sie mit KI sprechen. |
| 02.12.2026 | Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 bei KI-Systemen, die schon vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren |
| 02.08.2027 | Nationale KI-Reallabore (Art. 57 bis 63) – verschoben vom 02.08.2026 |
| 02.12.2027 | Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III – verschoben vom 02.08.2026 durch Verordnung (EU) 2026/1744 |
| 02.08.2028 | Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I (regulierte Produkte) – verschoben vom 02.08.2027 |
Unsere Systeme fallen nicht unter Anhang III: sie beraten, verarbeiten Texte und automatisieren Abläufe – sie entscheiden nicht über Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Kredit oder staatlichen Leistungen.
Wer verantwortlich ist
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